Dies ist das Logo der Cannabis Anbauvereinigung Tübingen

Willkommen beim CAV Tübingen!

Seit Oktober 2025 sind wir der der erste Cannabis Anbauverein mit Lizenz in Tübingen!

Was ist ein Cannabis Anbauverein?

Der CAV Tübingen ist ein Cannabis Anbauvereine (CAV). Diese werden manchmal auch „Social Clubs“ genannt und sind Vereine von Cannabisnutzern, die sich das Ziel gesetzt haben, den Eigenbedarf ihrer Mitglieder gemeinschaftlich zu produzieren und legalen und sicheren Konsum zu ermöglichen.

Diese Clubs sind nicht auf Gewinn ausgerichtet und werden üblicherweise als eingetragene Vereine registriert.

Wir haben in Tübingen einen Verein für den gemeinschaftlichen Cannabisanbau gegründet, um den Eigenbedarf unserer Mitglieder zu decken. Wir freuen uns wenn ihr dabei seid!

Cannabis Feld
Nahaufnahme eines Cannabisfeldes

Welche Aufgaben übernimmt der Verein?

Anbau

Der Verein beschäftigt sich mit dem legalen Betrieb einer Anbaugemeinschaft zum kollektiven Anbau von Cannabis. Dabei wollen wir es unseren Mitgliedern möglichst einfach machen.

Der Verein kümmert sich um Anbau, Transport und Verteilung. Dabei müssen auch viele gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, z.B.:

– Die „Befriedung“ des Grundstückes; das Feld muss abgesichert sein
– Regelmäßige Laborproben
– Transport und Transportgenehmigungen
– Und einfach sehr viel Bürokratisches

Was Euch angeht: (Was muss ich tun?)

Abgabe

Neben dem kollektiven Anbau betreibt die CAV Tübingen auch Räumlichkeiten für die gemeinsame Abgabe. Das wird wie ein kleiner Kiosk funktionieren, bei dem ihr dann eurer Cannabis abholen könnt.

Prävention + Jugendschutz

Der Jugendschutz, die Prävention und der Verbraucherschutz haben im CAV Tübingen einen hohen Stellenwert. Das Suchtpräventionskonzept sehen wir nicht als obligatorische gesetzliche Vorlage, sondern als etwas, das uns auch am Herzen liegt.

Wir unterstützen einen legalen und sicheren Konsum und sind überzeugt vom gesellschaftlichen Mehrwert der Legalisierung. Dennoch kann man natürlich Cannabis wie jedes Genussmittel – missbrauchen. Dafür haben wir ein Suchtpräventionskonzept erarbeitet und binden auf Nachfrage an die staatliche Hilfestelle an.

Diese Maßnahmen sind selbstverständlich Angebote, kein Mitglied ist zur Teilnahme verpflichtet.